Die wichtigsten Schritte zur Erschliessung Ihrer Liegenschaft

Beachten Sie den folgenden Ablauf bis zu Ihrem Anschluss an das schnelle Internet.

Gemäss Reglement vom 17. Mai 2020 (Art. 5) besteht eine Erschliessungspflicht für alle bewohnten oder mit Telekommunikationsbedarf genutzten Gewerbe-Gebäude in Luthern.

Für jede Erschliessung ist vom Gebäudeeigentümer eine Erschliessungsmeldung einzureichen. Bei neuen Gebäuden wird diese zusammen mit dem Baugesuch gemeldet.

Sobald Sie sich für die Nutzung des Glasfasernetzes entschieden haben, wird ein Anschlussvertrag erstellt.

Der Anschlussvertrag lautet auf den Gebäudeeigentümer und beinhaltet die Angaben der Nutzer bzw. der vorhandenen Anschlüsse. 

Glasfaser
Digitalanschluss

Der Digitalanschluss ist die Basis für alle Internetdienste.
Schliessen Sie jetzt digital an.