Beachten Sie den folgenden Ablauf bis zu Ihrem Anschluss an das schnelle Internet.
Gemäss Reglement vom 17. Mai 2020 (Art. 5) besteht eine Erschliessungspflicht für alle bewohnten oder mit Telekommunikationsbedarf genutzten Gewerbe-Gebäude in Luthern.
Für jede Erschliessung ist vom Gebäudeeigentümer eine Erschliessungsmeldung einzureichen. Diese erhalten die Grund- und Gebäudeeigentümer sobald das entsprechende Netzgebiet erschlossen wird.
Aufgrund der Erschliessungsanmeldung kontaktiert die Projektleitung die Gebäudeeigentümer für eine Rekognoszierung vor Ort. Dabei wird gemeinsam die beste Variante für die Erschliessung und den Standort für die neue Infrastruktur im Gebäude eruiert. Im Anschluss erfolgt der Bau.
Sobald Sie sich für die Nutzung des Glasfasernetzes entschieden haben, wird ein Anschlussvertrag erstellt.
Der Anschlussvertrag lautet auf den Gebäudeeigentümer und beinhaltet die Angaben der Nutzer bzw. der vorhandenen Anschlüsse.
Das Glasfasernetz ist im Bau.
Erfahren Sie mehr über die Etappen der Bauarbeiten.
Der Digitalanschluss ist die Basis für alle Internetdienste.
Schliessen Sie jetzt digital an.